Psychotherapie - Humanistische Therapie/Gestalttheoretische Psychotherapie (GTP)
Diese Gestalttheoretische Psychotherapie (GTP) geht als Humanistische Therapie davon aus, dass die für die Bewältigung Ihrer derzeitigen Situation erforderlichen Kräfte und Fähigkeiten im Menschen selbst angelegt sind. Einem zentralen Bestandteil für Erforschung und Veränderung wird die eigene individuelle Erlebenswelt eingeräumt. Zu dieser Erlebenswelt gehören aktuell wirksame Teile der Lebensgeschichte oder Vorstellungen über Zukunft genauso wie derzeitige Gefühle, Körperempfindungen, Wahrnehmungen, Intuition, Denken und Handeln.
Die Gestalttheoretische Psychotherapie (GTP) versteht sich als ganzheitlicher erlebnisaktivierender Ansatz, der sich auf die Gestalttheorie der Berliner Schule beruft und Bezüge zu anderen psychotherapeutischen Schulen (z. B. Tiefenpsychologie, Systemtheorie) integrativ nutzt. Dabei sollen nicht nur Einsicht und Verstehen sondern auch Erprobung und Umsetzung im Alltag gefördert werden. In die therapeutische Arbeit werden überprüfte Erkenntnisse und erprobte Techniken verschiedener Therapieformen so integriert, wie es für Sie individuell und Ihre persönliche Situation gerade angemessen ist.
In der Gestalttheoretischen Psychotherapie (GTP) erwartet Sie kein im Voraus festgelegtes, einheitliches Schema des Ablaufs und der Arbeitsweise. Ich werde vielmehr mit Ihnen gemeinsam versuchen, herauszufinden, was für Sie in Ihrer jeweiligen Situation gerade am hilfreichsten ist und welche Arbeitsweise Ihnen am besten für die gemeinsame therapeutische Arbeit entspricht.
Neben dem Gespräch können eine Reihe von unterschiedlichen Methoden eingesetzt werden, die Sie in Ihrem Erleben, sich selbst besser Verstehen und bei Veränderungen unterstützen sollen. Das können dialogisches Arbeiten mit anderen in der Therapie aber nicht anwesenden Personen oder inneren Anteilen sein, das können Perspektivenwechsel, Rollenspiele, ebenso wie die Arbeit mit Ihren Träumen, inneren Bildern, Ihren körperlichen Empfindungen oder mit Ihren persönlichen kreativen Ausdrucksmitteln sein. Bei Kindern nimmt auch das Spiel eine zentrale Rolle ein.
Verschwiegenheit
Auf Basis des schützenswerten Vertrauensverhältnisses in der therapeutischen Beziehung sind Psychotherapeut:innen sowie ihre Hilfspersonen gemäß § 15 Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990, zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.